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» Erlaubnispflicht nach §34c Gewo? «

Hallo Frau Kollegin Claus,

herzlich  Willkommen   im Forum.

Ich hab' mal ein wenig gegoogelt und bin auf folgende [URL=http://www.mtvbeteiligungen.de/index.php]Internetseite[/URL] der MTV-Unternehmensgruppe gestoßen.

Ich würde mich an Ihrer Stelle mal mit den Kollegen bei der Stadt Frankfurt am Main (siehe auch [URL=http://www.mtvbeteiligungen.de/kontakt/impressum.php]Impressum[/URL]) nach dieser Unternehmensgruppe erkundigen.
Vielleicht erleichtern es Ihnen die Einordnung der bei Ihnen ansässigen Gesellschaft.

Meines Erachtens soll die bei Ihnen gemeldete Gesellschaft vorwiegend Fonds - oder auch andere Kapitalanlagen - vermitteln, die die MTV-Unternehmensgruppe selbst auflegt bzw. emittiert.

In der Datenbank der BAFin konnte ich folgende Emissionen finden, die von der "MTV International GmbH" angeboten werden:
[URL=http://www.bafin.de/database/VPInfo/emittentenProspekteAuflisten.do?in
stitutId=608899&bereich=0]MTV II British Life GmbH & Co. KG[/URL] und
[URL=http://www.bafin.de/database/VPInfo/emittentenProspekteAuflisten.do?in
stitutId=609423&bereich=0]MTV III BioEnergie GmbH & Co. KG[/URL].

Nach meinem Dafürhalten benötigt die bei Ihnen angemeldete Firma eine Erlaubnis nach dem § 34c GewO für die Vermittlung von Kapitalanlagen, da es sich hier zweifelsohne um öffentlich angebotene Anteile an einer bzw. von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft handelt.

Mal sehen, was andere Kolleginnen und Kollegen dazu sagen  Augenzwinkern  

Viele Grüße aus der [SCHILD=4]documenta-Stadt[/SCHILD] Kassel

Frank Fricke



Gepostet am 15.08.2006 um 12:06 von:
Benutzer: Stadt Kassel*Fricke
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=7450#post7450


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