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» Tätigkeit im Rahmen der Freien Jugendhilfe «

   ,

sind Betreuungen im Rahmen der Freien Jugendhilfe gewerberechtlich anzumelden oder fallen diese Tätigkeiten unter § 6 GewO?



Gepostet am 10.07.2012 um 09:12 von:
Benutzer: *noob*
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=74473#post74473


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