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» GmbH & Co. KG ohne GmbH «

Hallo,

[quote][i]Original von M. Böhm[/i] Die phG, also die GmbH war bei mir gemeldet und ist mittlerweile abgemeldet und aufgelöst. Die GmbH & Co. KG ist jedoch weiterhin tätig. [/quote]

Die Auflösung der Komplementär-GmbH hat nicht zwingend gewerberechtliche Folgen, denn auch eine aufgelöste GmbH kann im Stadium der Liquidation noch gewerblich tätig sein. Gewerbetreibende dürfte deshalb bis zu ihrer Löschung noch die Komplementär-GmbH (i. L.) sein. Erst ihre Löschung im Handelsregister führt zur Auflösung der KG, wenn kein neuer Komplementär in die Gesellschaft eintritt.
Soweit die handelsrechtliche Seite.

Ein anderes Problem ist es, wenn der Betrieb nach der Gewerbeabmeldung weitergeführt wird. Das stellt einen Verstoß gegen § 14 GewO - und somit eine Ordnungswidrigkeit – dar.



Gepostet am 09.07.2012 um 14:28 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=74451#post74451


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