Forum-Gewerberecht

» Erlaubnispflicht nach §34c Gewo? «

Hallo zusammen,

wir haben hier eine Firma, die sich mit der Tätigkeit "Erwerben, Halten und Verwenden des Kapitals von Treugebern im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung des / der Treugeber anderer Unternehmen, insbes. der MTV-Unternehmensgruppe" anmelden möchte.

Ausgenommen sind laut Handelsregisterauszug Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen nach dem KWG.

Fraglich ist also nur, ob es sich hierbei um eine Tätigkeit nach §34c GewO handelt.

Wer kann weiterhelfen?

   



Gepostet am 14.08.2006 um 16:41 von:
Benutzer: Julia Claus
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=7443#post7443


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