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» Das Wort "Maler" nicht nutzen dürfen? «

Hallo aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,
hallo @IchBins,

wenn Ihr Onkel kein Malermeister ist, ist er aus Sicht des Handwerksrechts auch kein Maler. Da hat Ihr Onkel recht. Um das "Maler- und Lackiererhandwerk" im stehenden Gewerbe ausüben zu dürfen, bedarf es eines Malermeisters. Entweder ist Ihr Onkel selbst Meister oder er stellt einen Malermeister in seiner Firma als Betriebsleiter ein.
Bei einem Gewerbetreibenden, der für sich als Maler wirbt, darf man voraussetzen, dass er Malermeister ist. Übt jemand Tätigkeiten, die in den Kernbereich des Maler- und Lackiererhandwerks aus, ohne die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen aus, erfüllt er den Tatbestand der unerlaubten Handwerksarbeit, d. h. er macht sich der Schwarzarbeit schuldig.
Wirbt jemand, der nicht Malermeister ist, für sich mit der Behauptung, Maler zu sein, ist das auch wettbewerbsrechtlich bedenklich.

Also: Schön bei der Wahrheit bleiben, auch wenn GOOGLE einen dann nicht so einfach findet.



Gepostet am 09.07.2012 um 07:29 von:
Benutzer: Menschel
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