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» Betrieb eines Internetradiosenders - Gewerbeanmeldung erforderlich? «

[quote][i]Original von Juliane Mersch[/i]

dann bleibt für mich noch die frage, ob es sich vielleicht um einen sogen. "freien beruf" handelt?
aber dazu bedarf es doch einer wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen tätigkeit höherer art, oder einer persönlichen dienstleistung höherer art, die eine höhere bildung erfordert (landmann-rohmer, rdnr 24 zu § 14 gewo).

[/quote]

Hallo,

ich lese dies erst jetzt, da ich letzte Woche im Urlaub weilte (aber nur 2 Tage am Stück...)

auf diesen sog. "freien Beruf" kann man sich immer dann berufen, wenn man die wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit selbst ausübt (Musiker macht Musik, Schriftsteller schreibt Buch, Journalist schreibt Zeitungsartikel).
Wenn man Musik oder das Schriftgestellte nur vertriebt (Radiosender oder Buchverleger) kann man sich nicht auf diesen "freien Beruf" berufen, sondern ist normaler Gewerbetreibender.

Hoffentlich geholfen...

Gruß



Gepostet am 14.08.2006 um 16:35 von:
Benutzer: Klaus Wrede
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=7442#post7442


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