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Guten Morgen und    ,

die mit Einzelprokura im HR eingetragen Prokuristin einer UG bzw. eines e. K. möchte die Verlegung der Betriebssitze der beiden Unternehmen melden (Ummeldung). Sie verweist auf Ihre Prokura bzw. auf die Vorschriften HGB und BGB.

Ist eine derartige Meldung ohne Vollmacht des GF bzw. des Kaufmanns ohne weiteres möglich? Wie wird das anderswo gehandhabt?

Wie sieht es aus, wenn die Prokuristin das Gewerbe um Tätigkeiten erweitern oder verkleinern möchte?

Für kurzfristige Antworten wäre ich dankbar!!!



Gepostet am 03.07.2012 um 07:44 von:
Benutzer: *noob*
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=74266#post74266


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