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» "Gewerbeuntersagung" bei Freiberuflern «

Hallo Kollegen, ich habe eine, meiner meinung nach nicht schlechte Ausarbeitung einer Rechtsreferendarin zum Thema, wann ein Beruf als Freiberufler einzustufen ist am Beispiel eines EDV Beraters, außerhalb der sonst üblichen, wie Ärte, Rechtsanwälte etc.

Sollte jemand bedarf haben, bitte melden

Gruß aus LU



Gepostet am 26.06.2012 um 12:58 von:
Benutzer: jascha
Der Original-Beitrag :
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