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» KFZ-Reisen nach Frankreich ab dem 01. 07. 2012 «

Ab dem 1. Juli 2012 ist in Frankreich in jedem Kraftfahrzeug ein Alkoholtestgerät mitzuführen. Diese Vorschrift gilt auch für Ausländer, die das Land mit ihrem Auto, Wohnmobil oder Motorrad bereisen. Nach Ablauf einer Übergangsfrist Ende Oktober 2012 wird bei Zuwiderhandlungen eine Verwarnungsgebühr von 11 Euro erhoben. Bei dem Test handelt es sich um einen Plastiksack mit Mundstück, das sich je nach Promillegehalt unterschiedlich verfärbt. Das Einmal-Utensil ist unbenutzt zwei Jahre lang verwendungsfähig und wird in Apotheken, Diskotheken und Tankstellen für weniger als fünf Euro erhältlich sein. Frankreich versucht mit dieser Maßnahme, der hohen Zahl an Alkoholunfällen im Land entgegenzuwirken. Eine Pflicht zur Benutzung des Alkohol-Schnelltest ist mit der Mitführung aber nicht verbunden, es handelt sich um eine symbolische Maßnahme.
Die Vorschrift gilt auch für Urlauber, Geschäftsreisende und Fahrer von LKW.


Grüße



Gepostet am 21.06.2012 um 15:08 von:
Benutzer: gmg
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