Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von Civil Servant[/i]
 Moin   auf die Schnelle kurz vor Feierabend folgende Frage:

Wir haben es mit einem Journalisten und einem Unternehmensberater zu tun. Beide sind als Freiberufler einzustufen. Beide sind nach gewerberechtlichen Maßstäbden höchstwahrscheinlich unzuverlässig.

GewO greift ja nicht. Berufsständische Regeln gibt es meines Wissens auch nicht. Was also ist zu tun?  Kopfkratz   Muss das Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes angewandt werden?

 Bye!   aus Mittelhessen

Frank Schuster[/quote]


Hi,

ist dies eine Fangfrage für den Anfängerkurs "Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler"?

Zu 2:
Der Unternehmensberater könnte nach einer möglichen neuen EU-Richtlinie und deren Umsetzung inzwisczhen einen geregelten Beruf ausüben ähnlich wie "Vermögensberater" etc. Ich möchte mich dazu ex-Ärmelo nicht äussern?

Zu 1:
Das Reichsschriftleitergesetz wurde durch allierten Kontrollratsbeschloss nach dem 8. Mai 1945 aufgehoben und durch unterschiedliches alliertes Lizenzrecht ersetzt.
Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes und später dem Beitritt der DDR ist der Journalistenberuf ein nicht geregelter freier Beruf.

Ein Journalist ist gar nicht in der Lage eine irgendwie geartetete gewerberechtliche Unzuverlässigkeit zu erwerben.

Worin sollte diese Unzuverlässigkeit denn überhaupt bestehen?

Sehr verwundert...



Gepostet am 21.06.2012 um 08:12 von:
Benutzer: van Keulen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=74066#post74066


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