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» Änderung einer Gesellschaftsform «

Tagchen auch aus Meppen!

Nur für eine größeres Meinungsbild:
Ich kann mich da nur den Ausführungen von den Kollegen Land und Wiesemeier anschließend. Ich sehe das ebenfalls als nicht anzeigepflichtig an.
In diesem Zusammenhang steht dann auch die Frage, was bei einer Änderung einer Einzelfirma in eine GbR bzw. umgekehrt verlangt wird:
Für den, der bereits gemeldet ist oder hinterher gemeldet bleibt, ist nichts erforderlich, lediglich der Gesellschafter, welcher hinzukommt oder aussteigt, muss seiner Meldepflicht nachkommen.
Munter bleiben, Hubert Steinmetz  fröhlich  



Gepostet am 31.05.2005 um 11:47 von:
Benutzer: Hubert Steinmetz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=74#post74


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