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» Problem bei Gewerbeanmeldung «

Hiho,

für ein Reisegewerbe brauchen Sie eine Reisegewerbekarte. Die ist im Prinzip die Gewerbeanmeldung hat nur einen anderen Hintergrund. Der Reisegewerbetreibende ist nunmal nicht fest an einem Ort und dort für den Kunden erreichbar oder sonstiges.

Dort können Sie dann Ihre Tätigkeit eintragen lassen. Hierzu müssten Sie bei der entsprechenden Behörde einen Antrag stellen! Entweder Landratsamt oder bei kreisfreien Städten die Gemeinde selbst (zumindest in BW).

Wenn Sie auf festgesetzten Märkten verkehren, benötigen Sie nur eine entsprechende Gewerbeanmeldung dort, wenn Sie nicht nur vorübergehend dort verkaufen.

Bei Veranstaltungen kommt es drauf an, ob eine Reisegewerbekartenbefreiung erteilt wurde.

Der Kiosk läuft als sogenannte erlaubnisfreie Gaststätte, wenn Sie keinen Alkohol ausschenken. Separat müssen Sie da also nichts anmelden. Beim Verarbeiten von Lebensmitteln müssen immer die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Hierzu wenden Sie sich am Besten an das für Sie zuständige Veterinäramt bzw. Lebensmittelüberwachung. Von dort bekommen Sie auch Tipps, wie man kritische Sachen leichter händeln kann z. B. Lagerung, Schneiden, Reinigung.

Gruß



Gepostet am 13.06.2012 um 11:49 von:
Benutzer: AföO
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