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Hallo zusammen,

ich muß erst mal meinen Dank loswerden für dieses Forum. Hier ist doch echt ne Menge fundiertes Wissen vorhanden... ich habe schon beim Lesen im Forum viel neues gelernt. Habe aber auch gleich mal eine Frage:

Meine Frau möchte (ein) Gewerbe anmelden. Folgende Situation liegt vor:


1. Wohnort: Büro und Warenlager (Hauptgeschäftsstelle)

2. Nachbarkommune in einem Seniorenheim: Kiosk/Kantine (nichtselbststängie Zweigstelle) mit Waren des täglichen Bedarfs inkl. Getränke (auch Bier und Wein zur Mitnahme ausschließlich für die Bewohner in ihre Zimmer/Wohnungen), Zubereitung und Verkauf von Speisen (Imbiss und Torten/Kuchen/Creps) und nichtalkoholischen Getränken.
Der gepachtete Kiosk selbst hält keine Möglichkeit für die Einnahme der Speisen und Getränke bereit, aber er ist im Eingangsbereich des Heimes, wo das Heim selbst Sitzmöglichkeiten und Tische zur Verfügung stellt. Außerdem besitzt das Heim eine Terasse mit Sitzmöglichkeiten und Tischen, die die Bewohner und ihre Besucher benutzen. Das Objekt ist nicht für Kunden zugänglich, die nichts mit dem Heim zu tun haben, außerdem ist das Objekt nur an 4 Tagen in der Woche für einige Stunden am Nachmittag geöffnet.

3. soll später ein Reisegewerbe angemeldet werden - Zubereitung und Verkauf von alkoholfreien Getränken und Speisen (Grillgerichte und Konditorwaren) auf Veranstaltungen und Märkten


Wir sind mitllerweile soweit, daß wir wissen, das wir für Punkt 1 und 2 zwei Gewerbeanmeldungen machen müssen. Punkt 3 kommt erst später, benötigt aber soweit wir wissen eine weitere Gewerbeanmeldung.
Wir sind jetzt aber nicht sicher, was wir genau in die Gewerbeanmeldungen eintragen müssen, und welche Unterlagen wir alles benötigen. Ist der Kiosk eigentlich durch die Zubereitung von Speisen als Gaststätte anzusehen und muß gesondert angemeldet werden oder kann das als Kantine gelten? Was für Regelungen sind bei einer Kantine zu beachten? Die freundliche Angestellte bei uns im Gewerbeamt konnte uns leider auch keine genauen Aussagen machen, wollte sich aber kurzfristig erkundigen.
Wir würden uns freuen, wenn wir hier im Forum schon mal Hilfe bekommen könnten.

Vielen Dank schon mal

MfG, Frank.

PS: kleine Ergänzung in Punkt 2 gemacht.



Gepostet am 13.06.2012 um 11:00 von:
Benutzer: iXware
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=73895#post73895


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