Forum-Gewerberecht

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Hi,

'mal abgesehen, von der recht langweiligen rechtlichen Definition des Wortes "Urlaub" (bezahlte Freistellung von der Arbeit zu Erholungszwecken) kann Urlaub vielfältig interpretiert werden.

Auf Malle bedeutet es wohl:
[b]u[/b]ngern [b]r[/b]uhen, [b]l[/b]ieber [b]a[/b]nmachen [b]u[/b]nd [b]b[/b]esaufen Suff      


In der Provence eher:
[b]u[/b]nter [b]r[/b]iesigen [b]L[/b]aubbäumen [b]a[/b]usruhen [b]u[/b]nd [b]b[/b]aden   

Allgemein:
[b]U[/b]nternehmungen
[b]R[/b]eisen
[b]L[/b]iebe
[b]A[/b]benteuer
[b]U[/b]ferlosigkeit
[b]B[/b]egeisterung

Allerdings müssten von jemandem, dessen Leitspruch "...alles wird gut solange du wild bist..." noch ganz andere Interpretationsmöglichkeiten zu erwarten sein. großes Grinsen  

Viele Grüße
A. Thien



Gepostet am 10.08.2006 um 09:09 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=7375#post7375


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