Forum-Gewerberecht
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Hi,
'mal abgesehen, von der recht langweiligen rechtlichen Definition des Wortes "Urlaub" (bezahlte Freistellung von der Arbeit zu Erholungszwecken) kann Urlaub vielfältig interpretiert werden.
Auf Malle bedeutet es wohl:
[b]u[/b]ngern [b]r[/b]uhen, [b]l[/b]ieber [b]a[/b]nmachen [b]u[/b]nd [b]b[/b]esaufen
In der Provence eher:
[b]u[/b]nter [b]r[/b]iesigen [b]L[/b]aubbäumen [b]a[/b]usruhen [b]u[/b]nd [b]b[/b]aden
Allgemein:
[b]U[/b]nternehmungen
[b]R[/b]eisen
[b]L[/b]iebe
[b]A[/b]benteuer
[b]U[/b]ferlosigkeit
[b]B[/b]egeisterung
Allerdings müssten von jemandem, dessen Leitspruch "...alles wird gut solange du wild bist..." noch ganz andere Interpretationsmöglichkeiten zu erwarten sein.
Viele Grüße
A. Thien
Gepostet am 10.08.2006 um 09:09 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
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