Forum-Gewerberecht

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Sehr geehrter Her Kuckuk,
ich habe sehr wohl verstanden, welchen Vorteil das Reisegewerbe für SIE persönlich bietet. Ich freue mich da auch ehrlichen Herzens mit Ihnen.

Das Problem, an dem Sie leider beharrlich vorbeidiskutieren, ist aber, dass die Ausnahmen, die das Reisegewerbe bietet, größtenteils in Umgehungsabsicht in Anspruch genommen werden (Darauf zielen auch meine Fragen ab. Aber das wissen Sie ja, auch wenn Sie's abstreiten!).
Der Grundgedanke des Reisegewerbes wird damit ausgehöhlt. Das sollte Ihnen als ehrlichen und echten Reisegewerbetreibenden eigentlich auch ein Dorn im Auge sein.

Der Vorteil für den Kunden, einen Anbieter im stehenden Gewerbe zu beauftragen, liegt darin, dass der Anbieter i.d.R. auch "morgen" noch seinen Firmensitz dort hat, wo er gestern war. Auch im zuständigen Gewerbeamt muss er gemeldet sein. Damit bekommt man im Problemfall zumindest einen Faden in die Hand. Der Reisegewerbetreibende ist heute hier und morgen: weg! Darum wird bei RGK-Antragstellern auch eine Zuverlässigkeitsprüfung gemacht.
Das Reisegewerbe ist erlaubnispflichtig, während das stehende Gewerbe i.d.R. nur anzeigepflichtig ist.
Das alles hat historische Gründe (die Urversion der GewO ist von 1869), über deren aktuelle Relevanz man trefflich streiten kann.
Vieles hat sich zwischenzeitlich ins Gegenteil verkehrt. Der "stehende" Gewerbetreiben ist z.B. nicht angemeldet, aber dafür morgen "weg". Der Friseur im Reisegewerbe ist immer da, weil er ja eigentlich im stehenden Gewerbe arbeitet und die RGK nur als Feigenblatt braucht.

Dass das Reise- und das Marktgewerbe in den Genuss von Ausnahmeregelungen kommen, hat ebenfalls historische Gründe, die auch nicht mehr in die Zeit passen. Meinetwegen könnte man diese Schlupflöcher auch schließen und die Ausnahmen abschaffen.

Deutschland wird mit den von Ihnen als "mittelalterlich" bezeichneten Marktbeschränkungen arbeiten, weil es sich seit dem "Mittelalter" offensichtlich bewährt hat. Oder weil die eine oder andere Lobbygruppe ganz gut damit fährt. Im Übrigen profitieren doch aus Sie von dieser mittelalterlichen Situation.

Die Gründe, die den österreichischen Gesetzgeber zur Abschaffung des Meisterzwanges bewegt haben, sind sicherlich in der entsprechenden Gesetzesbegründung dargelegt. In Deutschland kamen diverse Novellen zur Handwerksordnung heraus, in denen die Beibehaltung des Meisterzwanges für gefahrgeneigtes und ausbildungsstarkes Handwerk festgeschrieben wurde.



Gepostet am 11.06.2012 um 07:28 von:
Benutzer: Menschel
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