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Hallo,
erst mal Dank an Herrn Kramer, ASS – ist auf dem richtigen Weg.
Ich wollte eigentlich nur den Aufsteller vor einem Totalverlust seiner Geräte bewahren und ihm ein minimalen Ausweg (6 Freispiele) aufzeigen damit er noch weiter Unterhaltungsspiele anbieten kann. (außer Steinzeitgeräte wie Flipper oder Billard) und die Gesamtfläche nach einer Spielhalle aussieht und nicht der monotone Eindruck einer 12 Geräte-Zockerbude entsteht.
Zum anderen wollte ich weiterhin erreichen Vergnügungssteuer – Einnahmen der Gemeinden.
Wo nichts ist kann man auch nichts einnehmen ?
Was kann ich, oder muss ich noch untenehmen damit ich ein generelles o.K seitens der Beamten bekomme. Ich kann nicht mehr tun, als mich an Gesetze halten (SpielVO) und mir
das Spielsystem unter Vorlage der SpielVO und dem Beschluss 655 vom TÜV abnehmen lassen. Die Box kontrolliert und steuert das Gerät! Weiterhin sage ich vorwärts nehme die Hülle aus alten „Fun Games“ baue mein System ein mit neuen Scheiben. Im Scheibendesign ist der §6a deutlich sichtbar für die Beamten, kein Aufkleber oder sonstiges Täuschungsmanöver.
Wenn die Grundhaltung aber ist wir brauchen die PTB (eine TÜV- Stellungnahme reicht nicht aus) dann weiß ich auch nicht mehr weiter. Vor einer PTB-Prüfung hätte ich auch keine Angst, außer mal wieder unnötige Kosten.
Es gibt einiger Anfragen seitens der Aufsteller wie man mein System nach außen legal erscheinen lässt und trotzdem „illegal“ betreiben kann.
Mein Umbau oder „Neugerät“ mit attraktiven Spielen ist ein Unterhaltungsgerät ohne Kopfschmerzen für alle Seiten ! Der Beamte kann es kontrollieren (ohne Zeit kein Spiel) der Aufsteller braucht sicht nicht genötigt zu sehen vom Spieler ihm doch Punkte unter der Hand auszuzahlen (das Spiel läuft automatisch ab) und der Spieler hat noch einen gewissen günstigen Spielspaß.
Mehr wollte ich nicht als Idealist und Tüftler.

Danke
Peter Schreiber



Gepostet am 09.08.2006 um 15:09 von:
Benutzer: ASS-Automaten
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