Forum-Gewerberecht

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Sehr geehrter Herr Menschel,

Die Gewerbeordnung, besonders Teil III und der des Marktwesens, sind noch ursprünglich vom Gedanken der Gewerbefreiheit geprägt.
Hier gibt es keine Beschränkung durch einen Eintrag in die Handwerksrolle oder eine Nachweispflicht mit einem Befähigungsnachweis.

Jeder Gewerbetreibende kann sich seine Gewerbeform aussuchen oder mehrere gleichzeitig betreiben, außer es gibt eine einschränkende Regelung.

Folgeaufträge sind ebenfalls nicht in der Gewerbeordnung fürs Reisegewerbe ausgeschlossen.
Wenn ich mit einem Auftrag abgeschlossen habe klapper ich gleich die umliegenden Nachbarn ab. Meistens mache ich das aber schon vorher. Je nach Wetterlage. Dort zeige ich meine Reisegewerbekarte, spreche vor und habe so einen erst Kontakt hergestellt und eine Referenz zum angucken in der Nähe.
Das ist das Aufsuchen von Bestellungen. Meist verweise ich auf die Baustelle in der Nachbarschaft. Denkbar ist ebenfalls die Ankündigung eines Gewerbebetriebes. (§ 56 Gwo).
"Der Stroh und Reetdachdecker im Reisegewerbe ist in den folgenden Tagen in Ihrer Nachbarschaft und sucht um Bestellungen auf weitere Reetdacharbeiten auf. Lassen Sie sich seine Reisegewerbekarte zeigen !"
(mind. Name, Wohnort)

Auch ist das Reisegewerbe nicht auf die Kultur der Walz zurück zu führen.
Denn zum einen ist das Vorsprechen bei Personen im Rahmen ihres Gewerbebetriebes auch reisegewerbekartenfrei und zum anderen waren gerade historisch bis vor 20 Jahren die Wandergesellen sehr streng durch ihren Wanderschacht an Regeln gebunden, die eine Reisegewerbekarte nicht in Betracht zogen.



Der ambulante Handel und Handwerk im Reisegewerbe sind und waren wieder sehr beliebt. Die Handwerksordnung ist ein Umgeheungstatbestand der Berufsfreiheit, der viel differenzierter betrachtet werden muß.

Das Scherenschleifer oder Schrothändler mit der Glocke durch die Strasse ziehen könnte ja ebenfalls als Werbung ausgelegt werden.
Das Glockenverbot steht aber auch nicht in der Gewerbeordnung.

Ganz wichtig sind auch Bausstellenschilder. Wenn Sie keine Schilder aufstellen, riskiert man eine Baustellenprüfung, weil es nach Schwarzarbeit aussieht. Besonders auffällig wird es, wenn unsere Autos keine Aufschrift haben. Damit das nicht passiert empfehle ich allen Reisegewerbtreibenden wenigstens Die Aufschrift Handwerker im Reisegewerbe, Name , Wohnort)

und natürlich auch ein Schild am Gerüst:

"Stroh & Reetdachdecker im Reisegewerbe" Jonas Kuckuk, Bremen
Ich komme gerne auf Sie zu !"

Habe ich einen Kunden der mit mir zufrieden war und ich mit ihm schließe ich auch gerne einen Wartungsvertrag im Reisegewerbe.
So sind zum Beispiel auch Folgeaufträge möglich.

Aber auch abends in der Dorfschenke, am Stammtisch oder im Schützenverein ergeben sich bei vielen Handwerkern (auch stehenden Betrieben) Auftragsanbahnungen oder Abschlüsse. Diese finden alle außerhalb der Niederlassung statt und ohne vorhergehender Bestellung.
Streng genommen müssten auch Meisterbetriebe ein Reisegewerbe anmelden. Und kennen Sie nur eine Behörde die deswegen gegen stehende Betriebe ermittelt? Oder eine Behörde die das mit auf die Handwerkskarte schreibt ?

Gerne demnächst mehr

Jonas Kuckuk



Gepostet am 05.06.2012 um 12:17 von:
Benutzer: jonas kuckuk
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=73512#post73512


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