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Der Schrotti wird vom Kunden nicht bestellt, sondern kündigt sich selbst lediglich an. Das darf er natürlich. Aber er bedarf auch weiterhin einer RGK!

Es liegt keine "Bestellung" in diesem Fall durch den Kunden vor!

VG J. Simon



Gepostet am 05.06.2012 um 08:15 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=73490#post73490


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