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 Moin   aus Rheinhessen,
hallo Herr Kuckuck - ich darf mal zitieren aus der ReisegewVwV - Ziff. 2.3 Ausferitgung (der Reisegewerbekarte)
[QUOTE]Die Reisegewerbekarte berechtigt nicht zur Durchführung handwerklicher Tätigkeiten im stehenden Gewerbe. (z. B. zur Durchführung von Aufträgen nach vorheriger Bestellung durch den Kunden auf Grund von Zeitungsanzeigen, Postwurfsendungen, Telefonbucheintragungen o. ä.) hierfür ist eine Eintragung in der Handwerksrolle erforderlich.[/QUOTE]
Ich räume gerne ein, dass ich diese Auflage für handwerklich tätige Reisegewerbetreibende in meiner ersten Antwort etwas verallgemeinert habe - aber gerade Sie müssten diesen Hinweis aus Ihrer eigenen Reisegewerbekarte ja kennen.  großes Grinsen    großes Grinsen  



Gepostet am 05.06.2012 um 08:12 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=73489#post73489


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