Forum-Gewerberecht
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Hallo Hallo,
Falsch erinnert.
Seit wann ist ein stehendes Gewerbe abhängig vom Telefon?
Oder Reisegewerbe vom Nicht-verteilen von Flyern?
Natürlich darf Werbung im Reisegewerbe erfolgen. Es muss nur zum Reisegewerbe passen. Im übriegen erwähnt die Gewerbeordnung keinerlei Beschränkung in der Werbung.
Interessant ist da :
§ 56 regelt die "Ankündigung eines Gewerbebetriebs"
Es ist durchaus typisch im Reisegewerbe Flyer zu verteilen, in denen ein Erescheinen angekündigt wird.
gut vorstellbar ist doch zB :
"Ich komme am 25.7 in Ihre Strasse und sammel Altmetalle. Bitte legen Sie Ihr Metall deutlich und gesichert an die Strasse."
und was wäre der Circus ohne Werbung ? "Der Zirkus kommt !"
Jonas Kuckuk
Gepostet am 04.06.2012 um 16:59 von:
Benutzer: jonas kuckuk
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=73481#post73481
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