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» Erlaubnispflicht 34a einer Sicherheitsfachperson? «

Hallo!

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen..

Ich erhielt eine Anfrage, ob eine Sicherheitsfachperson, die gewerblich als Koordinator, oder auch Veranstaltungsleiter nach § 38 Abs. 2 VStättVO (Verantwortung und Weisungsbefugnis) auftritt, eine Erlaubnis nach § 34a GewO benötigt.
Ferner war die Frage, ob die betreffende Person rechtlich gesehen einen Sachkundenachweis vorweisen sollte.

Über Erfahrungswerte wäre ich sehr dankbar!!

VG
BarbaraH.



Gepostet am 04.06.2012 um 10:35 von:
Benutzer: BarbaraH
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=73473#post73473


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