Forum-Gewerberecht

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Na-Na-Na!
Kurz und bündig ist zu kurz gesprungen.
Der Arzt bietet Heilung an und verdient damit sein Geld.
Der Optiker bietet Brillen an und verdient damit sein Geld.
Der Rechtsanwalt bietet Beratung und Vertrung an und verdient damit sein Geld.
Na und? Wird darum aus dem Heilberuf, dem Heilhilfsberuf und dem freien Beruf ein Gewerbe - NEIN!
Der Masseur, der nur die vom Arzt verschriebene Physiotherapie anbietet und mit der Krankenkasse abrechnet betreibt KEIN Gewerbe. Der Masseur, der Wellness- oder Sportmassagen anbietet, und mit dem Kunden direkt abrechnet, der übt ein Gewerbe aus.



Gepostet am 31.05.2012 um 13:12 von:
Benutzer: Menschel
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=73402#post73402


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