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Tja, wer aktuell solche "bösen Stellungnahmen" für den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages verfasst, der muß natürlich auch mit den Konsequenzen leben:

Zitat on
[B]Vorbemerkung zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft zur Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung[/B]
Es fehlt auch immer noch an grundsätzlichen Anforderungen, die eine sichere Überprüfung der Spielgeräte nach dem in der SpielV geforderten Stand der Technik ermöglichen. Derzeit kann z.B. niemand juristisch belastbar feststellen, ob ein Gerät manipuliert wurde, weil die Protokollierung der Geldbewegungen nicht dem Stand der Technik entspricht. Den aktuellen Auslesestreifen fehlt die nötige Tiefe, um die Daten strukturiert auszuwerten und den Aufsichtsbehörden (z.B. Finanzamt) zur Verfügung zu stellen.
Die Interpretation des BMWi, die mangelnde Prüfbarkeit sei auf die Digitalisierung der Geräte zurückzuführen, kann nicht geteilt werden. Hier liegt eine unzulässige Uminterpretation vor. So wäre es aus technischer Sicht ohne Probleme möglich, ein Zählwerk einzubauen, das über die Lebenszeit des Gerätes jede einzelne Transaktion lückenlos und sicher –mit Zeitstempel und Signatur- dokumentiert. Ähnlich wie bei einer Registrierkasse im Supermarkt wäre dann nachweisbar, wie viel eingekauft wurde (verspielt), was eingekauft wurde (welche Spiele gespielt wurden), wie viel bezahlt (eingeworfen) wurde, wie viel gewonnen und verloren wurde, wie hoch die Wechselgeldsumme war etc.
Es ist kaum vorstellbar, und vor allem nicht nachvollziehbar: Diese Angaben werden nicht erhoben!! Dokumentiert werden lediglich Wechselvorgänge vom Geld- auf den Punktespeicher und zurück, losgelöst von einer Spielausführung.


[B]Wer Eckwerte zu Verlust- und Gewinngrenzen einführt, der muss zunächst sicherstellen, dass diese Eckwerte auch kontrollierbar eingehalten werden.[/B]

[URL=http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a14/anhoerungen/Archiv
/q_Gluecksspielsucht/Stellungnahmen/17_14_0247_8_Fuechtenschnieder__Ilona.p
df]Ausschussdrucksache[/URL]




Und dann gab es da natürlich auch noch im Jahr 2011 den

[B]Offenen Brief an Frau Ilona Füchtenschnieder-Petry Fachverband Glücksspielsucht e.V.[/B]

Sehr geehrte Frau Füchtenschnieder-Petry,

Ihre Kommentare zu meiner Rede auf der diesjährigen IMA lassen den Verdacht aufkommen, dass es eigentlich keinen Sinn hat, Ihnen zu schreiben. Denn egal, was ich als Unternehmer oder auch als Repräsentant meiner Branche sage, Sie wollen es falsch verstehen. Vielleicht können Sie auch gar nicht anders, weil Ihre betonharten Vorurteile keine anderen Interpretationen zulassen.


[URL=http://www.isa-guide.de/gaming/articles/32223.html]Vollständiger offener Brief[/URL]



Sie hat sich bemüht, die Frau Füchtenschnieder. Mein  Respekt  

Der Dank des [URL=http://www.diakonie-rwl.de/index.php/mID/6.20.1/lan/de/xtra/bd7a10b589
1abbf1f3f7b25f8a9dacdf/msg/53b079fa55ba3bbeb780a8ff535e724c]Bundeslandes[/U
RL] hat sie erreicht.
Der Dank des Arbeitgebers wohl eher nicht.

Grüße



Gepostet am 30.05.2012 um 16:26 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=73375#post73375


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