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 Moin    Moin  

Vielleicht sollte sich die Dame erst einmal beim Gesundheitsamt bzw. bei der für die Ausführung des Infektionsschutzgesetz zuständigen Stelle informieren, welche Anforderungen an eine solche "Anlage" gestellt werden. Ggf. hat sich dann das Anliegen gewerberechtlich erledigt.

Gruß aus Leer

Holger Schüür



Gepostet am 09.08.2006 um 11:17 von:
Benutzer: Schüür
Der Original-Beitrag :
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