Forum-Gewerberecht

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Hallo aus Bad Fallingbostel,
wie sieht die gewerbliche Tätigkeit des Betreffenden denn konkret aus? Alleine, dass im Hause der Eltern ein Tonstudio eingerichtet ist, ist nach meinem dafürhalten noch kein Gewerbe. Es kommt vielmehr darauf an, wie das Ganze ausgestaltet wird.
Das Tonstudio könnte bei entsprechendem Tätigwerden des Betreffenden eine gewerbliche Niederlassung im Sinne des § 4 Abs. 3 GewO sein.
Viele Grüße,
Regina Runge



Gepostet am 30.05.2012 um 13:53 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=73359#post73359


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