Forum-Gewerberecht

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    Sie liegen richtig.

Das Reisegewerbe wird im gegebenen Fall zum stehenden Gewerbe und ist entsprechend der gewerberechtlichen Regeln anzumelden. Wegen der "Auflagen" sei der Gewerbetreibende an das Bauamt und die Lebesnmittelüberwachung verwiesen (Erschließung des Wagens mit Trinkwasser gem. TrinkwasserV, Abwasserentsorgung, ggf. Baugenehmigung, Abstandsflächen etc.).



Gepostet am 30.05.2012 um 12:02 von:
Benutzer: Schwarzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=73355#post73355


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