Forum-Gewerberecht

» Betriebssitz bei Wegzug ins Ausland «

Werte Kollegen/innen!
In meinem ersten Beitrag bitte ich um Unterstützung.
Folgender Fall:
Ein Gewerbetreibender ist 2007 nach Spanien verzogen. Zufällig habe ich das erfahren und das Gewerbe (Tonstudio, Verkauf von Musikinstrumenten) von Amts wegen im November 2011 abgemeldet.
Nun ruft die Mutter an. Das Gewerbe würde weiterhin bestehen. Das Tonstudio befindet sich im elterlichen Keller (gleiche Anschrift). Der Sohn kommt ein paar Wochen im Jahr zu Besuch. Er sei auch tatsächlich ausgezogen.
Meine Frage nun, ob die Abmeldung falsch war? Wie kann das Gewerbe von Spanien aus ausgeübt werden? Genügen da ein paar Wochen im Jahr?
Nebenbei noch diese Info: Die Führerscheinstelle im LRA ist seit dem Wegzug daran interessiert, ob er wieder hier wohnt bzw. sich wieder angemeldet hat.
Ich habe nun eine Emailadresse von ihm und werde mal Kontakt aufnehmen. Dazu möchte ich aber "rechtlich" vorbereitet sein.
Also, schon mal vielen Dank.



Gepostet am 30.05.2012 um 11:49 von:
Benutzer: robf
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=73354#post73354


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