Forum-Gewerberecht

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 Moin  im Forum,

der Inhaber einer gastgewerblichen Reisegewerbekarte möchte sich dauerhaft auf einen Parkplatz bei einem Einkaufsmarkt stellen und seine zubereiteten Speisen und alkoholfreien Getränke anbieten. Der Eigentümer des Platzes ist einverstanden.
Es wurde nachgefragt, ob seitens des Gewerbeamtes etwas dagegen spricht oder Dinge zu beachten wären.
Da ich auf dem Gebiet des Reisegewerbes noch sehr wenig Erfahrung habe nun meine Fragen:
Muss der Reisegewerbekarteninhaber wegen der Dauerhaftigkeit auch nach § 14 GewO bzw. § 2 NGastG eine Gewerbeanmeldung für ein stehendes Gewerbe tätigen  Kopfkratz  ?
Würden für den Betreiber dann ggf. neue Auflagen erteilt (das war auch seine Frage)? In seinem Imbisswagen hat er Wasserkanister und das Fett entsorgt er seinen Angaben nach ordnungsgemäß.
In der alten Gemeinde, wo er bisher dauerhaft stand, wurde nur die Reisegewerbekarte verlangt.

Viele Grüße aus Meine



Gepostet am 30.05.2012 um 11:03 von:
Benutzer: tipi1804
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