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» Maklererlaubnis bei gebundem Vertreter «

Hallo,

eine Person ist bei der Postbank (BHW Hameln wurde von der Postbank übernommen) beschäftigt. Zur Zeit keine Maklererlaubnis. Die Gewerbeanmeldestelle hat der Person mitgeteilt, dass Erlaubnis erforderlich ist. Der Betreuer des Beschäftigen gibt die Auskunft, dass bei gebundenen Vertretern keine Erlaubnis erforderlich ist.

Was ist richtig???

Die Seele aus Hameln

Danke für die Antworten  Moin  



Gepostet am 29.05.2012 um 12:51 von:
Benutzer: Seele
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=73334#post73334


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