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» 2012-05-26 Gesetz zur Neuregelung des Glücksspielwesens im Saarland «

Hallo gmg,
hallo zusammen,

das Ausführungsgesetz GlüStV für das Saarland ist aber recht überschaubar.

Hat jmd. auf den 166 Seiten noch etwas zu Untersagungsbehörden im Saarland für die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute gefunden? Denn wenn sich niemand um die Geldflüsse "kümmert", dann kann man an die Illegalen eh nicht ran kommen.

Auch finde ich es niedlich, - denn da ist das Saarland ein Beispiel von allen Bundesländern-, dass zwar immer von einer ordnungsrechtlichen und
kriminalpräventiven Aufgabe des staatlichen Glücksspielangebots gesprochen wird, aber außer, dass die Bundesländer nun selbst in den Verkauf einsteigen/
einsteigen lassen, findet sich sonst nichts "ordnungsrechtliches" oder gar "kriminalpräventives".

Oder habt Ihr davon etwas gelesen?


VG
Meike



Gepostet am 28.05.2012 um 06:51 von:
Benutzer: Meike
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