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Hallo an alle,

ich möchte die Diskussion über ehemals legal oder illegal hier nicht fortsetzen sondern eine Frage für die Gegenwart stellen:

Das VG Dresden hat geurteilt, dass es nicht zu Lasten der Aufsteller gehen kann, dass Ordnungsämter die legale - oder Illegale Funktionsweise von Unterhaltungsgeräten nicht nachvollziehen können.

- Die Herstellerfirma mit der Sonne bietet u.a. für die Produkte "Merkur Star" und "Casino Power" Updates nach §6a SpielV an.
- Die Herstellerfirma mit dem Löwen bietet u.a. für das Produkt "Magic Games" ein Updates nach §6a SpielV an.
- Derr Kollege von ASS bietet ein System nach Umbau gemäß §6a SpielV an.
[u][/u]
[u]Wir sind Betreiber von Spielhallen, Arbeitgeber, Steuerzahler und Innovationskünstler.[/u]
[u]Wir wollen legal und ordnungsgemäß unser Geschäft führen.[/u]

Nicht an jedem Standort kann die entstandene Lücke in der Unterhaltung mit den nun noch legalen Geräten - Billard - Dart - Flipper - Internet PC - Fahrsimulatoren (?????) gefüllt werden.

Da viele Gemeinden für Diese Geräte Vergnügungssteuer verlangen und wir Betreiber in der freien Wirtschaft kalkulatorischen Zwängen unterliegen, stelle ich hiermit die Preisfrage:

[i][b][size=14][color=#bd1818][u]- Wer sagt mir als Betreiber, welches Gerät nach § 6 a SpielV heute zulässig ist, so dass ich die erforderliche Rechtsicherheit für meine Investitionen habe???[/u][/color][/size][/b][/i]

Ich würde mich wirklich freuen, wenn der Herr Kramer oder jemand vom Amt mir diese Frage beantworten und begründen würde, zumal ich warscheinlich wie viele Beamte und Kollegen diesbezüglich voll in der Luft hänge.

 Danke   D.Corleis



Gepostet am 08.08.2006 um 23:47 von:
Benutzer: Corleis
Der Original-Beitrag :
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