Forum-Gewerberecht

» Gewerbemeldung e.K. «

Die bloße HR-Eintragung mit dem e.K. löst keine Pflicht zur Ummeldung aus, denn gewerberechtlich bleibt der Mensch Einzelunternehmer. Demnach ist die Frage nur im Hinblick auf die konkret ausgebübte Tätigkeit noch zu prüfen. Dazu wurde oben schon etwas gesagt.



Gepostet am 16.05.2012 um 11:55 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=73160#post73160


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