Forum-Gewerberecht

» Gewerbemeldung e.K. «

 Moin   aus Rheinhessen,
ich würde die Pflicht zur Erstattung einer Gewerbeanzeige befürworten, bin mit mir aber noch uneins ob der Gewerbetreibende hier (lediglich) eine Veränderung des Gewerbegegenstandes vorgenommen hat - spräche für eine Gewerbeummeldung - oder ob er hier tatsächlich ein weiteres Gewerbe als eingetragener Kaufmann mit einem anderen Gewerbegegenstand beginnen will oder begonnen hat - hier wäre eine Gewerbeneuanmeldung erforderlich.
Auf jeden Fall würde ich den Herren mal kontaktieren und ein klärendes Gespräch führen - mit dem Ergebnis der Unterredung ließen sich heißgelaufene Köpfe in Eurer Verwaltung sicherlich vermeiden.  großes Grinsen  



Gepostet am 15.05.2012 um 10:21 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=73101#post73101


Beitrags-Print by Breuer76