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Hallo Kollegen!

Bei uns im Büro ist heute eine kleine Diskussion ausgebrochen. Ein Einzelunternehmer "Karl Mustermann" hat sich ins Handelsregister eingetragen als e.K. und nennt sich nun "abc Anlagendienst e.K.". Als Tätigkeit hatte er bisher "Dienstleistungen von medientechn. Anlagen und einen Onlineshop" dem HR hat er "Planung, Entwicklung, Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb von Anlagen und Systemen" gemeldet.

Muss er sein Gewerbe ummelden? Bei uns sind sich die Gelehrten uneins.

Viele Grüße!



Gepostet am 15.05.2012 um 09:55 von:
Benutzer: Sonnenschein82
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=73099#post73099


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