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 Moin   zu sammen,

nur ein kurzer Hinweis:
In dem von robben aufgeführten Link steht, dass Kassenscheine auch Kassenobligationen genannt werden. [I]Kassenscheine[/I] ist wohl eine in Österreich (wenig) verwendete Bezeichnung zu sein - [URL=http://www.duden.de/rechtschreibung/Kassenschein]wenn man dem Duden Glauben schenken darf[/URL].

Gibt man in einer Suchmaschine den Begriff Kassenobligationen ein. stellt man fest, dass ein solches Produkt in Deutschland [I]Bundesschatzbrief[/I] heißt. Guckst Du [URL=http://www.google.de/#hl=de&sclient=psy-ab&q=kassenobligation&oq=Kasse
nob&aq=1&aqi=g4&aql=&gs_l=hp.1.1.0l4.1663.6796.0.9620.8.7.0.1.1.1.302.2012.
2-6j1.7.0...0.0.kIrASt-rR48&pbx=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.r_qf.,cf.osb&fp=815
1d322356891c&biw=1480&bih=738]hier[/URL]

Nachdem die Begrifflichkeit geklärt scheint, kann sich jetzt jeder selbst Gedanken machen, ob diese Form der Geldanlage die richtige für Ihn ist.

Ich wünsche noch eine angenehme Kurzwoche



Gepostet am 15.05.2012 um 09:00 von:
Benutzer: Stadt Kassel*Fricke
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=73094#post73094


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