Forum-Gewerberecht

» Anregung eines Verfahrens nach § 35 GewO «

Wir verfahren in der Regel so wie der Kollege aus Hamm, wenn der Anwalt was mitteilt, was auch Hand und Fuß hat. Also wenn da nur steht "habe gehört, dass XY schon mal in Insolvenz gegangen sein soll....angeblich bestehen Rückstände.." oder in der Art, dann machen wir nichts; denke das würde auch den Rahmen sehr sprengen.

Der Anwalt bekomt von uns auch lediglich ein 08/15 Schreiben "...ist hier eingegangen....werde prüfen....bitte um Verständnis, dass wegen Datenschutz oder so...keine weiteren Auskünfte auch über Ausgang....."



Gepostet am 08.08.2006 um 12:49 von:
Benutzer: Amber
Der Original-Beitrag :
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