Forum-Gewerberecht

» Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit nach § 55a Abs. 1 Nr. 9 «

   

Mann, da hab ich ja wohl echt voll auf der Leitung gestanden.......    Warum ich nicht an den § 59 gedacht habe, wird wohl ein ewiges Geheimnis meines kleinbürgerlichen Beamtenhirns bleiben....Aber ich WUSSTE doch, dass es eine Möglichkeit analog zu 35 gibt.   


Insofern gehe ich natürlich jetzt in Sack und Asche.

Strafmildernd bitte ich jedoch zu berücksichtigen, dass ich weder den Landmann/Rohmer (welcher sich unter strenger Bewachung eines einzigen Kollegen befindet und nicht immer so leicht zugänglich ist) noch den Friauff zur Hand habe/hatte - letzteren gibt es bei uns eh nur in der Fassung, die noch in Steintafeln gehämmert wurde...

In diesem Sinne
 Weisse Flagge  



Gepostet am 08.08.2006 um 12:43 von:
Benutzer: Amber
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=7307#post7307


Beitrags-Print by Breuer76