Forum-Gewerberecht

» Anregung eines Verfahrens nach § 35 GewO «

 Moin   ,  Moin  Hab da wieder mal ne Frage,wie ist das eigentlich mit Anregungen eines Gewerbeuntersagungsverfahrens die sich auf privatrechtliche Forderungen begründen. Habe hier mehre Anregungen von Anwälten liegen, die auf Grund von offene Forderungen ihrer Mandanten, ein Verfahren nach § 35 GewO gegen einen hier ansässigen Gewerbetreibenden beantragen.Nehmt Ihr solche Anregungungen zum Anlass, um z. B. beim Finanzamt anzufragen ob Steuerrückstände bestehen? In einem Fall setzt mich ein Anwalt davon in Kenntnis, dass der Betroffene bereits in der Schweiz mit einer Firma in Konkurs gegangen ist. Ist das schon ein Grund hier (in Deutschland) ein Verfahren einzuleiten?Welche Auskünfte darf man diesen Anwälten geben?Wie geht Ihr in solchen Fällen vor?



Gepostet am 08.08.2006 um 10:34 von:
Benutzer: Willi
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