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» Trödelmarkt auf Privatgelände? «

Hallo Susanne,

wie Du schon sagst, kommt eine Marktfestsetzung nicht in Frage, da es an den Voraussetzungen mangelt und es sich (nach Deiner Schilderung) um eine rein private Veranstaltung handelt, die nicht den Vorschriften der Gewerbeordnung unterliegt.

Ich weiß nicht wie es in Brandenburg aussieht, aber in NRW ist dieser Feiertag auch nicht nochmals besonders geschützt. Für diese Art Märkte gelten dann die allgemeinen Ordnungs- und Polizeivorschriften. Wir lassen uns von dem Veranstalter in der Regel schildern, wann und wo die Veranstaltung stattfindet, welche Waren angeboten werden, wie viele Besucher erwartet werden etc. Wenn z. B. eine Turnhalle oder ähnliches genutzt werden soll, kurze Rücksprache mit dem Bauamt und Brandschutzbeauftragten, gab noch nie Probleme. Es finden ja zig solcher kleinen Trödel-, Klamottenmärkte usw. statt.  smile  

Gruß
Thomas



Gepostet am 10.05.2012 um 17:01 von:
Benutzer: Tommy123
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