Forum-Gewerberecht
» Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit nach § 55a Abs. 1 Nr. 9 «
Hallo aus Neuss,
@ Amber
Da Ihnen bedauerlicher Weise der Landmann/Rohmer nicht zur Verfügung steht, empfehle ich alternativ: Friauf, Rdnr. 23 der Vorbemerkungen vor Titel IV und Rdnr. 12 zu § 70a.
Hiernach finden die Bestimmungen des Titels IV nur dann Anwendung, wenn die in §§ 60 b und 64 bis 68 aufgeführten Veranstaltungen nach § 69 festgesetzt wurden. Bei dem beschriebenen Wochenmarkt handelt es sich aber um einen "Privatmarkt", da dieser zwar prinzipiell festsetzungsfähig aber eben nicht festgesetzt ist.
Tätigkeiten auf Privatmärkten werden von § 70 a jedoch nicht erfasst.
Jürgen Schmitz
Gepostet am 08.08.2006 um 09:08 von:
Benutzer: OJ Neuss
Der Original-Beitrag :
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