Forum-Gewerberecht

» Spielrecht «

Für mich klingt das auch nach einem Gewinnsystem.

Das VG Oldenburg hat dazu mal folgendes gesagt (Beschl. 13.8.2003 -12B 1906/03 = GewArch 2003, 421 = EzGewR § 33c Nr. 21)

[quote]Aus dem Regelzusammenhang und der Schutzrichtung der §§ 33c ff. GewO ist zu schließen, dass ein Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit indes nur dann vorliegt, wenn der Spieler einen Einsatz leisten muss, den er verlieren kann.[/quote]
Ich habe die GewArch leider nicht da, glaube mich aber daran zu erinnern, dass dieses auch in der neueren Rechtsprechung so gesehen wird.



Gepostet am 30.09.2005 um 13:38 von:
Benutzer: Gewerbeamt Dreieich
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=730#post730


Beitrags-Print by Breuer76