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 Moin    Moin   aus Thüringen,

... klingt entspannend ... würde ich mir erstmal vor Ort anschauen ... Wie war noch mal die Adresse  verwirrt    großes Grinsen    großes Grinsen  

Also: Reiki gehört im weitesten Sinne mit zum sog. "Geistigen Heilen" und unterliegt nach dem gleichnamigen BGH-Urteil der Gewerbeanzeigepflicht.
Bei den genannten Massagen dürfte es sich um sog. Wellness- und Beauty-Massagen handeln, die nicht zu den vom § 6 GewO freigestellten Heilberufen gehören. AUSNAHME: die Frau ist ausgebildete Physiotherapeutin und hat einen kassenärztliche Zulassung und bietet neben den klassischen medizinischen Massagen die Wellness- und Beauty-Massagen als Annex mit an.

Meines Erachtens dürfte lt. Ihrer Fallschilderung eine anmeldepflichtige Gewerbetätigkeit vorliegen.



Gepostet am 07.08.2006 um 09:11 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=7277#post7277


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