Forum-Gewerberecht

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Guten Morgen Gemeinde,

wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass eine Person Massagen anbietet, und dies seit dem 01.04.2006. Hintergrund war: Die ARGE hatte einer arbeitslosen Person geraten, eine Tätigkeit aufzunehmen und sich selbständig zu machen. Die gute Damen bietet nun an:

> Ganz-und Teilkörperbehandlungen
> Massage nach Breuß
> Reiki
> Kalifornische Ganzkörpermassage.

Sie selber sieht das ganze als "Heilberuf" an und auch als kosmetische Schönheitsmassagen, für die man keine Gewerbeanmeldung brauche. Das wäre ihr auch seinerzeit vom Finanzamt bestätigt worden.

Ist das denn jetzt ein Gewerbe oder doch nicht?

Gruß Boshamer



Gepostet am 07.08.2006 um 08:35 von:
Benutzer: Boshamer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=7276#post7276


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