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» Vorsätzliche Mißachtung der GewO durch die PTB? «

Hallo FRABO,

Du hast geschrieben: "ich fand übrigens nirgends einen Ansprechpartner für mein Wissen"

Das kann ich ja nun gar nicht verstehen, denn gerade in Berlin (wenn Deine Ortsangabe stimmt) gibt es sehr viele Ansprechpartner aus unterschiedlichsten "Sparten", die derartiges Wissen doch gerne abschöpfen.



Hallo zusammen,

Tja, das mit den Klägern ist wahrlich ein Problem.


Wenn wir zurück denken in der Geschichte der PTB zugelassenen Geldspielgeräte, die eigentlich nie eine Zulassung hätten bekommen dürfen, so "landet" man im Jahr 1986.
Die PTB sprach damals von "erstmalige Erfahrung eines Programmißbrauchs".

Damals hatte der VDAI den Stein ins Rollen gebracht und schrieb "dass der VDAI die PTB auf den Programmisbrauch hingewiesen hat, war seine Pflicht".

Wer den Fall Bergmann nicht kennt, für den der Hinweis, dass es damals um die Steuerung der Auszahlquote in den Bergmann Automaten ging.


- Nun irgendwie erfolgen die Hinweise heutzutage etwas anders und irgendwie ist die Reaktion der PTB darauf auch etwas anders.


VG
Meike



Gepostet am 28.04.2012 um 04:59 von:
Benutzer: Meike
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