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» Abmeldung von Amts wegen? «

Auf jeden Fall sollte beachtet werden, dass die Abmeldung von Amts wegen einen VA (mit all seinen Nebenwirkungen) darstellt. Sollten Anschrift / Aufenthalt unbekannt sein, dann Bekanntmachung nach § 10 VwZG.



Gepostet am 26.04.2012 um 14:23 von:
Benutzer: Raguhn-Jeßnitz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=72737#post72737


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