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» Betandwin: Rechtsgutachten vom 20.03.2006 «

Hallo @anders,

 Danke   für den aus meiner Sicht lesens- (und nicht löschens-) werten Beitrag!

Hierzu noch ein passender Beitrag: [URL=http://www.isa-casinos.de/articles/12265.html?s=anonym]   [/URL]

Die Frage des Verbots von Online-Sportwetten-Angeboten spielte auch schon vor deutschen Gerichten eine Rolle. Sowohl in wettbewerbsrechtlichen Verfahren – z. B. OLG Köln
Urteil v. 21.04.2006 - Az.: 6 U 145/05: Vermittlung von Sportwetten über das Internet [URL=http://www.gluecksspiel-und-recht.de/urteile/Oberlandesgericht-Koeln-2
0060421.html]   [/URL]
oder in Untersagungsverfahren des Landes Sachsen-Anhalt gegen Anbieter, die sich auf eine sog. „DDR-Lizenz“ berufen [URL=http://www.aufrecht.de/4161.html]   [/URL]

Dem entsprechend findet man bei manchen Anbieter mit den „DDR-Lizenz“ derzeit auch den Hinweis auf der Homepage:
[QUOTE]Wegen einer Verfügung ist es uns vorübergehend untersagt, Wetten anzunehmen, die von dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt aus abgegeben werden. Wir müssen und werden dies berücksichtigen und bitten um Ihr Verständnis. Soweit Sie sich nicht in Sachsen-Anhalt aufhalten, können Sie selbstverständlich Wetten weiterhin bei uns einreichen. Entscheidend ist nicht ihr Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt, sondern der Ort, an dem sie sich zum Zeitpunkt der Abgabe ihrer Wette befinden. Wir gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht in Kürze die Wettabgaben von Sachsen-Anhalt aus wieder zulassen wird.[/QUOTE]
Bleibt nun abzuwarten, was die Verfassungsrichter in Karlsruhe dazu sagen und wann gleichartige Verwaltungs-(gerichts-) Verfahren gegen auswärtige Internetanbieter folgen ...



Gepostet am 06.08.2006 um 17:40 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=7272#post7272


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