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» Gewerbeanmeldung wo erforderlich??? «

Geschäftsanschrift einer GmbH wird doch bestimmt durch die Mitteilung aus dem Handerlsregisterauszug, oder irre ich da? Zumindest halte ich mich strikt an das was da drin steht, sowohl bei der Geschäftsanschrift, den gesetzlichen Vertretern, als auch bei den angemeldeten Tätigkeiten!



Gepostet am 24.04.2012 um 10:06 von:
Benutzer: Pedda
Der Original-Beitrag :
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