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» Gewerbeanmeldung wo erforderlich??? «
Hallo Forenmitglieder,
ich habe hier ein kleines Problem an dem ich schon einige Zeit zu knabbern habe und das ich schön langsam lösen muss:
Im Gesetz und Kommentar finde ich dazu nix...
Betrieb A ist seit Jahren hier bei uns angemeldet in A-Dorf.
Es handelt sich um die ABC GmbH (beispielhaft), im HRB steht die Geschäftsanschrift in A-Dorf.
Seine Betriebsstätte liegt aber in B-Dorf, lediglich die Verwaltungsadresse ist hier bei uns in A-Dorf.
Nun erhilet ich gestern noch einen Anruf des Geschäftsführers mit der Frage ob der Betrieb denn hier in A-Dorf überhaupt gemeldet sein müsse? Weil für ihn wäre es besser wenn der Betrieb in C-Dorf gemeldet sei (ja er brachte wiederum eine völlig neue Adresse ins Spiel).
Liege ich richtig?
Ich habe geantwortet dass er den Geschäftssitz in A-Dorf auch woanders hin verlegen könne (ist ja nur eine Geschäftsanschrift), und die Betriebsstätte in B-Dorf angemeldet sein müsste (es handelt sich um ein Krankenhaus).
Hätte er die Geschäftsanschrift in A-Dorf überhaupt anmelden müssen?
Es hätte doch gereicht nur an der Betriebsstätte die Gewerbeanmeldung zu machen?
Therme
Gepostet am 24.04.2012 um 09:18 von:
Benutzer: Therme
Der Original-Beitrag :
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