Forum-Gewerberecht

» Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit nach § 55a Abs. 1 Nr. 9 «

Moin,

was unter Lebensmitteln zu verstehen ist, hat Herr Puz.zle eindeutig definiert. Darunter fallen also auch zubereitete Stoffe. Unter Zubereiten wird im Lebensmittelrecht jede Handlung verstanden, die der Genussfertigkeit dient, z.B. Kochen, Backen, Braten, aber auch entferntere Maßnahmen wie Haltbarmachen. Da der Kommentar zu § 55 a im Landmann/Rohmann zweifelsfrei auf die Definition des Lebensmittelrechts abstellt, ist das Brathähnchen ein Lebensmittel (s. auch Landmann/Rohmer zu § 67 Abs. 1 GewO).

Viele Grüße
A. Thien



Gepostet am 04.08.2006 um 08:22 von:
Benutzer: Antonia Thien
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