Forum-Gewerberecht

» Abmeldung einer Firma aufgrund einer Zurückweisung vom AG «

 Moin    Moin  ,

 Kopfkratz   bin mir mal wieder nicht so ganz sicher wie ich vorgehen soll. Habe hier eine Gewerbeabmeldung vorliegen (angemeldet wurde es im 2009). Da es sich um eine GmbH handelt, war sie zum damaligen Zeitpunkt auch bei einem AG (allerdings nicht das für uns zuständige) eingetragen. Die Anmeldung wurde hier entgegengenommen. Nun kommt die betreuende Verwaltung an und möchte das Gewerbe rückwirkend zur damaligen Anmeldung abmelden, da es angeblich aufgrund der Zurückweisung unseres AG nie wirksam wurde! Aber bei dem anderen AG ist die Firma noch eingetragen!!

Was tun?  Weißnicht  



Gepostet am 10.04.2012 um 12:03 von:
Benutzer: Ulrike Brandt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=72345#post72345


Beitrags-Print by Breuer76